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   RG, 05.01.1935 - 3 D 974/34   

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https://dejure.org/1935,295
RG, 05.01.1935 - 3 D 974/34 (https://dejure.org/1935,295)
RG, Entscheidung vom 05.01.1935 - 3 D 974/34 (https://dejure.org/1935,295)
RG, Entscheidung vom 05. Januar 1935 - 3 D 974/34 (https://dejure.org/1935,295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist der Kommanditist einer gewöhnlichen Kommanditgesellschaft, die ihre Zahlungen eingestellt hat und über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, i. S. des § 11 DepG. ein "Kaufmann, der seine Zahlungen eingestellt hat und über dessen Vermögen das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 69, 65
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 27.05.1957 - VII ZR 223/56

    Bürgschaftserklärung durch Telegramm

    Die Beklagte ist weder in ihrer Eigenschaft als Kommanditistin (RGSt 69, 65 [68, 69]) noch als Inhaberin einer Leihbücherei (Schlegelberger HGB 3. Aufl. § 1 Anm. 55) Kaufmann.
  • BGH, 14.04.1954 - 1 StR 565/53

    Rechtsmittel

    Es sind hier die Grundsätze verwertbar, nach welchen die Rechtsprechung die Frage entscheidet, ob ein Betriebsinhaber, an dessen Stelle nach außen ein "Strohmann" in Erscheinung tritt, als Schuldner im Sinne der Strafvorschriften der Konkursordnung anzusehen ist (RGSt 25, 121; 26, 187; 29, 103; 46, 10; 65, 411; 69, 65, 70).
  • BGH, 17.12.1963 - 1 StR 391/63

    Anwendbarkeit von § 83 GmbH-Gesetz (GmbHG) auf eine Kommanditgesellschaft (KG) -

    Gemeinschuldner im Konkurs der Kommanditgesellschaft (§ 209 KO) sind die persönlich haftenden Gesellschafter (RGSt 34, 374, 380; 69, 65, 66; KGJR Rspr. 1926 Nr. 1588), bei einer "GmbH & Co KG" ist es also die GmbH, Auch über ihr Vermögen, soweit es in der Kommanditgesellschaft gesellschaftlich gebunden ist, ist das Konkursverfahren eröffnet.
  • BGH, 19.11.1957 - 1 StR 438/57
    In den von einer anderen Rechtsauffassung ausgehenden Urteilen RGSt 63, 251, 255 und HRR 1930, 2132 (vgl. auch RGSt 69, 65, 73) versuchte das Reichsgericht durch Anwendung des § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF Abhilfe zu schaffen, indem es den dort verwendeten Begriff des Bevollmächtigten losgelöst vom bürgerlichen Recht nach eigenständigen strafrechtlichen Gesichtspunkten auslegte (RGSt 62, 15, 18).
  • BGH, 25.05.1976 - 1 StR 858/75

    Strafbarkeit wegen Untreue, Betruges und betrügerischen Bankrotts - Anforderungen

    Daß der Angeklagte insoweit als "Schuldner" im Sinne von § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO tätig wurde, unterliegt keinem Zweifel, weil er persönlich haftender Gesellschafter der später in Konkurs geratenen Bankhaus Ba. KG war (RGSt 34, 379; 69, 65, 69; BGHSt 19, 176).
  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 671/51
    Liesse sich daraus die Feststellung entnehmen, dass diese für die aus dem Holzhandel erwachsenen Schulden haftbar war, so würden keine Bedenken bestehen, ihn nach § 241 KO strafrechtlich verantwortlich zu machen, soweit die sonstigen Voraussetzungen dieser Vorschrift gegeben sind (vgl. RGSt 25, 121; 26, 187; 29, 103; 46, 10; 65, 411; 69, 65, 70).
  • BGH, 17.03.1961 - 4 StR 492/60

    Herstellung der Tateinheit zwischen mehreren Taten - Strafbarkeit wegen

    Von wesentlicher Bedeutung wird dabei sein, wer die Bestimmung über Waren und Geld des Betriebes hatte, insbesondere, wer für die eingegangenen Verbindlichkeiten einzustehen hatte, wobei auch Schadensersatzpflichten aus gemeinschaftlich mit dem Firmeninhaber verübten Betrugshandlungen eine Rolle spielen können (vgl. BGH 2 StR 248/53 vom 28. August 1953 unter Bezugnahme auf RGSt 31, 407; 5StR 52/52 vom 10. April 1952 zu Nr. 2 unter Berufung auf RGSt 69, 65, 71).
  • BGH, 05.05.1970 - 4 StR 50/70

    Unterbrechung der Verjährung einer Strafverfolgung wegen einer bestimmten

    Der wirkliche Sachverhalt ist indessen bei der Zahlungseinstellung maßgebend (vgl. dazu RGSt 65, 411, 413 ff; 69, 65, 70, 71).
  • BGH, 04.03.1970 - 3 StR 277/69

    Fehlerhafte Vernehmung eines Zeugen durch den Berichterstatter - Illegale

    Für die Schuldnereigenschaft ist der wirkliche Sachverhalt maßgebend und nicht ein mit ihm in Widerspruch stehender Schein (RGSt 69, 65, 68, 70 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen; BGH Urteil vom 10. April 1952 - 5 StR 52/52 - bei Herlan, GA 1953, 73).
  • BGH, 29.03.1966 - 1 StR 549/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Parteiverrats - Anforderungen an die

    Wie die Strafkammer mit Recht ausführt, bestand im Konkursverfahren über das Vermögen der "B. Nachfolger OHG" zwischen den von der Angeklagten zunächst vertretenen Konkursgläubigern einerseits und der von ihr später gleichfalls betreuten OHG-Gesellschafterin Alice H. anderseits ein Interessengegensatz, der die für beide Seiten ausgeübte anwaltliche Tätigkeit der Angeklagten pflichtwidrig machte (vgl. RGSt 46, 77; 69, 65; BGHSt 79 17, 18).
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